Ab 11.5. werden im Schwalbennest die Kinder der 4. Klassen sowie die Notfallklasse betreut. Dazu kommen ab dem 18.5. die Erstklässler.
Wie es nach dem 18.5. weitergehen wird, steht noch nicht fest. Sobald wir nähere Informationen haben, werden wir sie an dieser Stelle veröffentlichen.
Bitte entnehmen Sie alle Informationen zur Kinderbetreuung mit Informationen zum Coronavirus und zur daraus resultierenden Situation für die Mittagsbetreuungen diesem Schreiben:
040721_GTS_MiB_nach_11.05.2020_A
Füllen Sie bitte folgendes Formular zur Erklärung der Berechtigung zu einer Kinderbetreuung
im Ausnahmefall aus:
200417_formular_erklaerung_notbetreuung_stmas_stmuk
Sollten Sie alleinerziehend sein, bitten wir Sie, dieses Formular auszufüllen:
f_200423_erklaerung_notbetreuung_stmas_stmuk_alleinerziehende_
Der Hygieneplan, der unserer teilweisen Wiedereröffnung zugrunde liegt:
Hier finden Sie außerdem Tipps und Ratschläge des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe zum Umgang mit COVID-19 für Eltern:
An dieser Stelle werden zudem einige häufig gestellte Fragen im Rahmen des Betreuungsverbots beantwortet: